Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag/ Gastaufnahmevertrag für die Ferienwohnungen im Frerks Buernhus und im Friesenhaus auf der Westerwarft
1.Der Gastaufnahmevertrag/ Mietvertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Urlaubsquartier bestellt ist und von beiden Vertragspartnern telefonisch, schriftlich oder per Mail bestätigt worden ist. (Kurze Telefonnotiz oder per E-Mail) und in Folge der Absprache die Bestätigung des Gastgebers.
2.Nichtbereitstellung des Urlaubsquartiers
Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung des Urlaubsquartiers Schadensersatz bis zur Höhe des Vertragswertes zu leisten. Hier von ausgenommen sind Schadens und Naturereignisse (z.B. Sturm oder Landunter aber auch Unfälle oder Pandemien) die vom Gastgeber nicht verantwortet werden können. Der Gast hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückzahlung der nicht in Anspruch genommenen Leistung.
3.Rücktritt
Tritt der Gast von einer verbindlichen Buchung zurück oder nimmt es die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, hat der Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf den vereinbarten Preis.
Stornobedingungen:
Bei Buchung einer Ferienwohnung sind im Falle einer Absage:
Bis 31 Tage (1 Monat) vor Reiseantritt werden 60 % des vereinbarten Mietpreis erstattet, Ab 30. Tag vor Reiseantritt 80 % des vereinbarten Mietpreises, Am Anreisetag 100 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Der Vermieter muss sich jedoch die Aufwendungen anrechnen lassen, die er durch eine anderweitige Verwendung der Vertraglichen Leistung erspart. Er ist gehalten die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung oder Zimmer anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast den festgelegten Betrag für die Vertragsdauer zu bezahlen.
4. An und Abreise
Soweit nicht mit dem Vermieter abgesprochen, kann aufgrund der besonderen Verkehrsverhältnisse der Bezug des gebuchten Objektes ab 16,00 Uhr erfolgen (oder nach Absprache).
Am Abreisetag ist das Objekt bis 10,00 Uhr freizugeben (oder nach Absprache). Wir lassen jedoch im Interesse des Gastes eine freie Wahl der Fähren. (Je nach An und Abreiseproblematik) Der Gast kann in dem Fall das Gepäck bis zum beziehen oder verlassen des Objektes deponieren.
Winter und Sommerfahrpläne der Reedereien beachten
5. Haftung
Haus und Ferienwohnung mit allen Einrichtungsgegenständen sind pfleglich zu behandeln, für grobe Verschmutzungen und sonstige Schäden haftet der Mieter. Rauchen ist in den Objekten nicht gestattet und im Falle eines Verstoßes fallen Kosten in Höhe von 4 Tagesmieten an um die Wohnung/Zimmer für den nachfolgenden Gast wieder bewohnbar zu machen.
6.Endreinigung
Die Endreinigung ist im Komplettpreis enthalten. Wir setzten jedoch voraus, dass die Wohnung bei Abreise Besenrein verlassen werden muss (Siehe Leitfaden bei Verlassen der Wohnung im Anschluss).
Bei Nichteinhaltung kann eine Nachzahlung bis zu 50,00 € erhoben werden.
7. Sonstiges
Änderungen einer vereinbarten Buchung bedürfen der Schriftform. Gerichtstand für beide Parteien ist Husum. (Stand 01.01.2023)
Reiserücktrittsversicherung
Gerade bei Langfristigen Buchungen haben wir Vermieter bei Stornierungen nicht immer die Chance sofort einen Gast zu finden, der in diesen lange reservierten Termin einspringen kann. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese schützt beide Parteien vor Ausfall und Kosten bei Krankheit/Unfall und weiteren Gründen vor finanziellen Folgen. Oft besteht schon eine Versicherung (z.B. ADAC) oder ist in Reisebüros oder im Internet abschließbar.
Jörn Rolfs
Lorenzwarft 1
25859 Hallig Hooge
Tel. 04849 254
Leitfaden bei Verlassen der Wohnung
Folgendes müssen Sie bei Verlassen der Wohnung immer machen:
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